Geschrieben von HeiniHerbstler am . Veröffentlicht in AGB´s

AGB´s

AGB (Immobilienmakler)

Neue Fassung (19.12.2020)

§ 1 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden.

Wir, die Firma Immobilen Herbstler / Herbstler-Industries (die AGB´s gelten für beide Firmen, auch wenn immer nur eine der beiden genannt wird) sind Immobilienmakler- und Immobilienberater und unsere Tätigkeit richtet sich nach den § § 652 ff. des BGB. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute i. S. des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

Die Firma Herbstler-Industries mit Firmenhauptsitz Köln vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw.

Der Kunde verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Firma Herbstler-Industries vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen.

Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3 % des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Besteller (Bestellerprinzip), eine Provision in Höhe von 2 Nettokaltmieten zzgl. Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen. Diese Provision wird vom Besteller erhoben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

§ 2

Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht. Die Provision wird auch fällig, wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt haben, sondern nur mit ursächlich tätig gewesen sind. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Vertrag abschließt.

Besondere Beachtung finden nach der neuen Gesetzregelung (ab dem 23.12.2020) nach BGB,

Kaufverträge über Wohnungen, Einfamilienhäuser und das Erbbaurecht 

§ 656c Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien

  1. (1)  Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrages, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers. Von Satz 3 kann durch Vertrag nicht abgewichen werden.

  2. (2)  Ein Maklervertrag, der von Absatz 1 Satz 1 und 2 abweicht, ist unwirksam. § 654 bleibt unberührt.

§ 656d Vereinbarungen über die Maklerkosten

• Hat nur eine Partei des Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber erbringt.

(1) § 656c Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.“

Neue Gesetzesgrundlage (ab 23.12.2020) lt. BGB

• Die Vorschriften sind auf Maklerverträge beschränkt, die

• Kaufverträge über Wohnungen und
• Einfamilienhäuser betreffen.
• „Einfamilienhaus“ erfasst neben dem klassischen Grundstückseigentum (vgl. §93 BGB) etwa auch
• Erbbaurechte nach dem Gesetz über das Erbbaurecht.
• Unschädlich beim EFH ist jedoch eine weitere Wohnung von untergeordneter Bedeutung (zum Beispiel Einliegerwohnung).
• Der Begriff „Wohnung“ erfasst deshalb neben Wohnungseigentum im Sinne des §1 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) etwa auch
• Wohnungserbbaurechte (§30WEG),
• Dauerwohnrechte (§31 Absatz 1 Satz 1 WEG) und
• Miteigentumsanteile an einem Grundstück in Verbindung mit einer Regelung zur Nutzung von Wohnräumen (vgl. § 1010 BGB).

NICHT erwähnt sind und deshalb NICHT unter die Neuregelung fallen:

• Baugrundstücke
• Gewerbeimmobilie oder
• ein an eine Vielzahl von Parteien vermietetes Wohnhaus Gegenstand des Kaufvertrags, kann nicht von einer vergleichbaren Zwangslage des Kaufinteressenten ausgegangen werden.

 

INNENPROVISION UND SUCHAUFTRAG

  1. Innenprovision: Möglich mit dem Verkäufer als alleiniger Provisionszahler: Dies ist kein Fall des § 656, sondern weiterhin § 652 BGB

  2. Außenprovision bei Erteilung eines Suchauftrages gilt, wenn kein Vertrag mit dem Verkäufer besteht, dann ist dies kein Fall des § 656 BGB, sondern ein Fall des § 652 BGB. Es darf KEINE Vereinbarung mit dem Verkäufer vorliegen, auch kein AN-DIE-HAND-GEBEN der Immobilie.

  1. Vom Anwendungsbereich des § 656c BGB nicht erfasst sind die Fälle, in denen eine Kaufvertragspartei den Makler unter Ausschluss der Doppeltätigkeit allein mit der Wahrnehmung ihrer Anliegen beauftragt. Dies bleibt unverändert möglich. Im Fall eines ausschließlichen Suchauftrags des Kaufinteressenten oder eines alleinigen Vermittlungsauftrags des Verkäufers besteht nur zwischen jeweils einer Partei und dem Makler eine vertragliche Beziehung, so dass auch zunächst nur der Auftraggeber die vereinbarte Provision schuldet.

§ 3

Der Firma Herbstler-Industries steht die vereinbarte Provision auch dann zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

§ 4

Die durch die Firma Herbstler-Industries übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Nur nach vorheriger Genehmigung durch die Firma

Herbstler-Industries und auch nur dann ist eine Weitergabe an Dritte gestattet. Wir verpflichten uns sämtliche Daten, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.

§ 5

Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Firma Herbstler-Industries auf Schadenersatz in Höhe der Provision.

§ 6

Alle unterbreiteten Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung.

Die Firma Herbstler-Industries ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Ihr ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich.

§ 7

Die Firma Herbstler-Industries haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Firma Herbstler-Industries ohne rechtliche Verpflichtung Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernehmen wir keine Haftung.

§ 8

Ist dem Kunden der Firma Herbstler-Industries das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich, jedoch innerhalb von 3 Tagen in schriftlicher Form an uns postalisch, über E-Mail oder per FAX mitzuteilen.

Es zählt das Datum des Bekanntwerdens und -seins des Objekts bei dem Kunden, bis zum Datum des Eingangs. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb der Frist erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.

§ 9

Die Firma Herbstler-Industries ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 10

Der Kunde verpflichtet sich, die Firma Herbstler-Industries unverzüglich, jedoch innerhalb von 3 Tagen in schriftlicher Form an uns postalisch, über E-Mail, oder per FAX mitzuteilen und uns spätestens zu informieren, wenn er seine Kauf-, bzw. Verkaufs-, und/oder Vermietungs-, bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung der Firma Herbstler-Industries das Objekt an einen Dritten veräußert und oder zuvor an die Firma Herbstler-Industries einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 1,5 % des vereinbarten Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Firma Herbstler-Industries unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§ 11

Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.

§ 12

Die Erhebung und die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.

§ 13

Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die so entstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.

§ 14

Die Firma Herbstler-Industries und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Firma Herbstler-Industries in Köln ist.

§ 15 Widerrufsrecht

Dem Kunden steht ein 14tägiges Widerrufsrecht zu, soweit er die bestellten Leistungen nicht überwiegend zur gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit verwendet und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per Online-Bestellung über den Online-Shop, Telefon oder E-Mail geschlossen wurde (Fernabsatzvertrag). Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen (§ 312g Abs. 1Nr. 7 BGB). Ebenso besteht bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Ton oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 1Nr. 6 BGB) kein Widerrufsrecht. Dies betrifft auch Bücher oder andere Medien, in deren Lieferumfang Datenträger enthalten sind und diese entsiegelt wurden. Das Widerrufsrecht ermöglicht dem Kunden, sich von der auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung zu lösen. Lesen Sie hierzu bitte die Widerrufsbelehrung:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang, der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Der Widerruf ist zu richten an:

Herbstler Industries
Liegnitzstraße 2
509737 Köln

Tel.    0 22 1 - 7 89 19 19

Mob. 01 75 - 3 39 66 59


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© Herbstler-Industries

 


Community-AGB

§ 1 Geltungsbereich der AGB

Für sämtliche mit der Herbstler-Industries Inh. Heini Herbstler im Rahmen des Fernabsatzes geschlossenen Mitglieds-Abonnementverträge gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Abonnementvarianten, über die der Kunde gesondert informiert wird.

§ 2 Zustandekommen eines Abonnementvertrages

Der Abonnementvertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Bestätigung der Bestellung beim Kunden über das vom Kunden ausgewählte Abonnement zu Stande. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Vertrag bereits innerhalb des jeweiligen Gesprächs zu Stande, sofern der Anbieter das Angebot des Kunden bzw. der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt.

§ 3 Bestellung über das Internet

Unter www.herbstler-industries.de kann der Kunde das gewünschte Abonnement durch Anklicken der jeweiligen Pakete auswählen. In den nun folgenden Eingabemasken gibt der Kunde die für den Vertragsschluss notwendigen Daten ein und wählt die von ihm gewünschte Zahlmethode aus. Vor Abgabe der Bestellung ist es dem Kunden jederzeit möglich, seine Eingaben zu korrigieren. Erst durch Anklicken des Buttons "bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Bestellangebot ab, welches an die Firma Herbstler-Industries übermittelt wird.

Die vom Kunden eingetragenen Daten werden nach Absenden des Vertragsangebotes an den Leserservice weitergeleitet und von diesem verwaltet. Der Vertrag kommt erst mit dem Bestätigungsschreiben zustande (§ 2). Ausschließliche Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Vertragsparteien

Der Vertragspartner des Kunden ist die:

Herbstler-Industries Inh. Heini Herbstler
Liegnitzstr. 2
50737 Köln

§ 5 Vertriebspartner

Sollten im Rahmen des Vertragsverhältnisses Servicefragen auftauchen, wenden Sie sich bitte an den für den Abo-Vertrieb verantwortlichen:

Herbstler-Industries Inh. Heini Herbstler
Liegnitzstr. 2
50737 Köln

§ 6 Widerrufsrecht

Dem Kunden steht ein 14tägiges Widerrufsrecht zu, soweit er die bestellten Leistungen nicht überwiegend zur gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit verwendet und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per Online-Bestellung über den Online-Shop, Telefon oder E-Mail geschlossen wurde (Fernabsatzvertrag). Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen(§ 312g Abs. 1Nr. 7 BGB). Ebenso besteht bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Ton oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 1Nr. 6 BGB) kein Widerrufsrecht. Dies betrifft auch Bücher oder andere Medien, in deren Lieferumfang Datenträger enthalten sind und diese entsiegelt wurden. Das Widerrufsrecht ermöglicht dem Kunden, sich von der auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung zu lösen. Lesen Sie hierzu bitte die Widerrufsbelehrung:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang, der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Der Widerruf ist zu richten an:

Herbstler Industries
Liegnitzstraße 2
509737 Köln
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Ende der Widerrufsbelehrung.

§ 7 Lieferbedingungen

Geliefert wird das nächste Paket nach Eingang der Bestellung. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Zustellungsmängel sind dem Kundenservice (§ 4) mitzuteilen, eventuelle Nachlieferungen erfolgen dann umgehend.

Änderungen des Namens oder der Anschrift teilt der Kunde der Gesellschaft unverzüglich mit. Die Nichtzustellbarkeit von Paketen, die aus einer nicht oder verspätet vorgenommenen Benachrichtigung resultiert, hat der Kunde zu vertreten. Ein Anspruch auf erneute kostenfreie Belieferung oder Schadenersatz besteht nicht.

§ 8 Bezugszeitraum & Kündigungsbedingungen

Der Bezugszeitraum beträgt bei allen Abonnements zwei Jahre, dies bedeutet, dass Ihnen zu Beginn des Abonnements eine Jahresrechnung gestellt wird. Der Bezugszeitraum ist nicht gleichzusetzen mit einer Jahresbindung. Sollte das Abo nach Ablauf des Bezugszeitraumes nicht gekündigt werden, verlängert sich dieser um ein weiteres Jahr.

Die Kündigung ist an die Herbstler-Industries Inh. Heini Herbstler unter den folgenden Kontaktdaten zu richten:

Herbstler-Industries Inh. Heini Herbstler
Liegnitzstr. 2
50737 Köln
Telefon: 0 22 1 - 78 91 91 9
Telefax: 0 22 1 - 78 91 91 8
Mobil: 0 17 5 - 33 96 65 9
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

§ 9 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Abonnementpreises hat im Voraus für den Bezugszeitraum von einem Monat zu erfolgen. Der in den einzelnen Abonnementangeboten ausgewiesene Abonnementpreis enthält Versandkosten und Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen auf das Konto:

IBAN: DE 63 3704 0044 0293 9809 00
Bank: Commerzbank Köln
BIC: COBADEFFXXX
Inh. Heini Herbstler

oder per Bankeinzug zu zahlen.

Bei eintretenden Bezugspreiserhöhungen ist der neue Preis vom Zeitpunkt der Erhöhung an maßgeblich. Der vorausbezahlte Abonnementpreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit im Impressum des jeweiligen Paketes angekündigt und in der Rechnung über den neuen Bezugszeitraum ausgewiesen. Dem Kunden steht es nach Kenntnisnahme der Anhebung des Abonnementpreises, d. h. spätestens mit Erhalt der Rechnung, frei, das Abonnement innerhalb einer Frist von 14 Tagen außerordentlich zu kündigen.

§ 10 Maklerprovisionen

Bei Abschluss eines Kaufvertrages beträgt die Provision 3,57 % vom Kaufpreis inkl. 19% MWSt. Die Provisionen sind zahlbar an die

Firma Herbstler-Industries
Liegnitzstraße 2
50737 Köln

Die Provision trägt in voller Höhe der Käufer.

Alle Daten, z.B. Maße, Zustand des Objektes etc. beruhen auf den Angaben des Eigentümers.

Eine Gewähr für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden.

Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenvermietung/-verkauf bleibt vorbehalten.

§ 11 Probe– und Miniabonnements

Sowohl Probeabonnements als auch Miniabonnements gehen grundsätzlich nach dem letzten Monats des kostenlosen (Probeabonnement) bzw. kostenpflichtigen (Miniabonnement) in ein kostenpflichtiges Zwei-Jahresabo über (Negativoption). Soll das Abonnement nicht als Jahresabo weitergeführt werden, obliegt es dem Kunden bis spätestens 10 Tage nach Beginn des letzten Monats , im Rahmen des Probe- bzw. Miniabonnements erhaltenen Zugangs, die Herbstler-Industries unter den folgenden Kontaktdaten davon in Kenntnis zu setzen:

Herbstler-Industries Inh. Heini Herbstler
Liegnitzstr. 2
50737 Köln

Nur in Ausnahmefällen enden solche Abonnements nach dem im Abonnementangebot vorgesehenen Bezugszeitraum (Positivoption) automatisch.

Darauf, ob es sich um ein Abonnement mit Negativ- oder Positivoption handelt, wird in dem entsprechenden Bestellformular ausdrücklich hingewiesen.

§ 12 Ermäßigungen

Schülern, Studenten, Auszubildenden, Wehr- oder Zivildienstleistenden (Volljährigkeit bzw. eine gesetzliche Vertretung wird vorausgesetzt § 2) und bestimmten, im Impressum ausgewiesenen Verbänden wird ein ermäßigter Bezugspreis eingeräumt, sobald und solange diese eine Kopie einer gültigen Bescheinigung an die Herbstler-Industries übermitteln. Dem Kunden obliegt der ständig aktualisierte Nachweis für eine Inanspruchnahme des ermäßigten Bezugspreises. Nach Ablauf der Gültigkeit des jeweiligen Nachweises ist die Firma Herbstler-Industries berechtigt, für den weiteren Bezugszeitraum den höheren normalen Abonnementpreis zu verlangen. Dem Kunden steht es nach Anhebung des Abonnementpreises frei, auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit, zu kündigen.

§ 13 Prämien

Sofern in Verbindung mit dem Abschluss eines Abonnementvertrages eine Prämie ausgewählt wird, so wird diese erst nach Zahlung des Bezugspreises und unter dem Vorbehalt, dass diese auch vorrätig ist, geliefert. Herbstler-Industries bietet für den Fall, dass eine aktuelle Prämie nicht vorrätig sein sollte, eine vergleichbare Prämie an.

§ 14 Gewährleistungsbedingungen

Die gesetzlichen Mangelansprüche bestehen uneingeschränkt. Darüberhinausgehende Garantien übernimmt die Herbstler-Industries nicht.

§ 15 Datenschutz

Alle bei der Bestellung angegebenen personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung der Abonnement-Bestellung notwendig sind, werden unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte durch uns erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Rahmen von Strafverfahren. Nach Beendigung des Abonnement-Vertrages bleiben die personenbezogenen Daten in dem gesetzlich erforderlichen Umfang gespeichert.

§ 16 Online-Beschwerdeverfahren

Die EU hat ein Online-Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern geschaffen. Informationen dazu finden Sie unter:

EU-Online-Beschwerdeverfahren-

§ 17 Schlussbestimmungen

Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand sowie Erfüllungsort Köln. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: Januar 2016